Flag Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)

Stand 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 01.03.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

Aufgrund von Streiks der britischen Grenzkontrollorgane, des Bodenpersonals von Flughäfen und des Bahnpersonals kann es zu erheblichen Reisebehinderungen bis hin zu Flug- und Bahnausfällen kommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Flug-, Fähr- oder Bahnlinie, ob die von Ihnen gebuchte Reise stattfinden kann.

ACHTUNG: Aufgrund des Brexits wurden von einigen Mobilfunkanbietern
Roaming-Gebühren für Telefonate und Datenverbrauch und Tarifänderungen für Telekommunikation zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich eingeführt. Mobilgespräche, SMS und Datenverbrauch können damit – je nach Provider – deutlich höhere Kosten verursachen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig beim jeweiligen Mobilfunkanbieter zu informieren.

Reiseinformationen zu den britischen Überseegebieten

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.

Die Bedrohung durch Terror ist laut Einschätzung der britischen Behörden „substantiell“ (dritthöchste Warnstufe), was bedeutet, dass Terroranschläge wahrscheinlich sind, und in Nordirland werden Terroranschläge als sehr wahrscheinlich angesehen („severe“; zweithöchste Warnstufe).

Die Bevölkerung ist aufgerufen, jeglichen Verdacht auf mögliche terroristische Handlungen (besonders verdächtige Gepäckstücke und Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln) unverzüglich der Polizei unter 999 oder der Anti-Terror-Hotline unter 0800 789 321 mitzuteilen
(See it – say it – sorted!). Die Informationsnummer des britischen Innenministeriums lautet 02070354848 (09:00 – 17:00 Uhr).

In Nordirland ist ein Aufflammen lokaler Gewalt vor allem während der "Marching-season" (Mitte Juni bis Mitte August) möglich, dabei kann es zwischen rivalisierenden paramilitärischen Gruppen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.

Die Kriminalitätsrate entspricht jener anderer westeuropäischer Länder. Besonders in Großstädten kommt es zu nächtlichen Überfällen auf Reisende und Taschendiebstahl. Es wird empfohlen, keinen teuren Schmuck oder Uhren zu tragen und nachts dunkle Straßen und Parks, vor allem in ärmeren Vierteln, zu meiden und somit die üblichen Vorsichtsmaßregeln walten zu lassen. Unter Jugendlichen in ärmeren Vororten von Großstädten grassieren Messerstechereien („stabbings“), die oftmals auch völlig unbeteiligte Passanten betreffen können.

Die Webseiten des Britischen Innenministeriums („Home Office“), der Metropolitan Police und der Stadt London enthalten weiterführende Informationen. Auskünfte zur aktuellen Lage in Nordirland erteilt das Police Service of Northern Ireland (PSNI) unter der Rufnummer: +44 845 600 8000.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notrufnummern: 112 oder 999
Polizei: 112 oder 999
Feuerwehr: 112 oder 999
Rettung: 112 oder 999
Notrufnummer für Gehörlose & Hörbehinderte (für SMS): 18000

  • Visumpflicht: Nein, für touristische Reisen bis zu sechs Monaten
  • Reisedokumente: Gültiger Reisepass. Seit 1.10.2021 ist die Einreise ins Vereinigte Königreich nur noch mit Reisepass und nicht mehr mit Personalausweis erlaubt.

    Ausnahme: für Inhaber des Settled- oder Pre-Settled Status wird es noch bis mind. 2025 möglich sein, mit dem Personalausweis einzureisen, wobei auch hier das Mitführen eines gültigen Reisepasses empfohlen wird.
     
  • Passgültigkeit: für die Dauer des Aufenthalts
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Zur Vermeidung von Problemen bei der Einreise empfehlen die britischen Grenzbehörden für alleinreisende Minderjährige die Mitnahme einer Einverständniserklärung des Obsorgeberechtigten bzw. für begleitete Minderjährige eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Obsorge-Berechtigten. Bei abweichenden Familiennamen der gemeinsam reisenden Personen wird die Mitnahme entsprechender Nachweise (Geburts-, Heirats-, Scheidungs-Urkunde) empfohlen. Bei Flugreisen alleinreisender Minderjähriger muss mit der Fluglinie abgeklärt werden, wer das Kind zum Abflug begleitet und wer berechtigt ist, das Kind am Ankunftsflughafen abzuholen.
    Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
    Informationen und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen in englischer Sprache finden sich unter Information der UK Border Force zur Einreise mit Kindern.
  • SchülerInnengruppenreisen: Die vor dem Brexit gebräuchlichen SchülerInnensammellisten berechtigen seit 01.10.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr zur Einreise. Seither müssen alle SchülerInnen deshalb eigene Reisepässe und – so diese aufgrund ihrer Nationalität im Vereinigten Königreich der Visumpflicht unterliegen – ein entsprechendes Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich mitführen. In Österreich ausgestellte Konventions- und Fremdenpässe berechtigen nicht zur visumfreien Einreise.
  • Sonstiges: Aktuelle Informationen zum Thema Brexit finden Sie auf den Webseiten der Österreichischen Botschaft London, des österreichischen Außenministeriums, des Bundeskanzleramtes sowie der Europäischen Kommission: Relations with the United Kingdom | European Commission (europa.eu) und Brexit, residence rights for UK nationals in the EU, and EU nationals in the UK - Your Europe (europa.eu)

    Rechtsverbindliche Informationen und über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

    Reiseinformationen zu den britischen Überseegebieten

Die Zollbestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich finden Sie hier. Zu Informationen hinsichtlich der Mitnahme von Handgepäck wird die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie empfohlen.

Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Eine Behebung von Bargeld ist auch mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte bei den zahlreichen Geldautomaten möglich.

Einfuhr und Besitz von Pfeffersprays und Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, sind strengstens verboten.

Domestizierte Katzen, Hunde und Frettchen aus Österreich dürfen auch noch nach Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 ohne Quarantäne in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, andere Säugetiere unterliegen Quarantänebestimmungen, siehe weitere Informationen

Die Ausfuhr von kulturell wertvollen Gütern unterliegt Beschränkungen.

 

Europäischer Standard im Gesundheitswesen, aber oft nicht so gut wie in Österreich.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im Vereinigten Königreich wird empfohlen sich von der zuständigen Krankenkasse in Österreich eine sogenannte „Provisorische Ersatzbescheinigung“ ausstellen zu lassen. Nähere Informationen dazu erteilt Ihre Krankenkasse. In medizinischen Notfällen oder bei plötzlicher Erkrankung während Ihrer Reise ist der Zugang zur Notfallmedizin aber auch ohne diese Bescheinigung gewährleistet.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in Glasgow sowie Liverpool und London U-Bahnen.

In Großbritannien herrscht Linksverkehr.

Eine polizeiliche Verlustanzeige berechtigt bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines nicht zum Lenken eines Kraftfahrzeuges. Diese und selbst angefertigte Ersatzkennzeichentafeln berechtigen bei Verlust der Originalkennzeichen ebenso nicht zum Lenken solcherart ausgestatteter Kraftfahrzeuge.
Die britischen Behörden empfehlen dringend, bei Verlust von Fahrzeugpapieren, Führerschein oder auch Kennzeichentafeln, ehestmöglich österreichische Ersatzdokumente zu beschaffen.

Nähere Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

 

Informationen zur City Maut für Teile der Innenstadt und zur Umweltzone im Großraum London finden Sie unter London Congestion Charge bzw. London Low Emission Zone und Ultra Low Emission Zone


Informationen zur Höhe der jeweiligen Gebühr: daily charge. Bei Nichtentrichtung drohen empfindliche Strafen.

 

Im Ausland angemeldete Fahrzeuge müssen registriert werden, wenn sie die Standards erfüllen oder wenn sie einem Ausnahmetatbestand unterliegen. Die Registrierung sollte auf jeden Fall rechtzeitig vor Reisebeginn durchgeführt werden.

 

 

Klima:

Ozeanisch mildes Klima mit geringen Temperaturunterschieden und häufigen Niederschlägen, insbesondere in Wales, Schottland und Nordirland. Kalte Winter mit Schnee.

In England, Wales, Schottland, Nordirland kommt es vor allem während der Wintermonate und nach heftigen Regenfällen immer wieder zu schweren Überflutungen. Von den britischen Behörden werden anlassbezogen Überflutungswarnungen (flood alerts und warnings) ausgesprochen. Gefahr für Leib und Leben bei Flood Alerts, bitte beachten Sie in diesen Fällen unbedingt die Unwetter- und Überflutungswarnungen des britischen Met Office und der britischen Regierung für England, Schottland, Wales und Nordirland. Informieren Sie sich zur aktuellen Lage online über das britische Fernsehen sowie die Überflutungshotline unter 0044/345 988 1188.

Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenstände sowie Gegenständen, die allenfalls als Waffen dienen könnten (CS-Gas, Sprühdosen mit Reizstoffen, Pfefferspray, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge, Schnappmesser etc.) ist im Vereinigten Königreich verboten.

Isle of Man:

Die Isle of Man ist nicht Teil Großbritanniens, es bestehen aber aus historischen Gründen besondere Beziehungen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Regierungsseite der Isle of Man.

Kanalinseln:

Die Kanalinseln sind weder Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie, sondern als Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt. Es besteht keine Niederlassungsfreiheit. Weiterführende Informationen zu den Beziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU finden sich auf den jeweiligen Regierungsseiten:
Amtsbezirk Guernsey (inklusive Kanalinseln Alderney, Brecqhou, Herm, Jethou, Sark)
Amtsbezirk Jersey bzw. Jersey Business.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt bei 16 Jahren.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Belfast
  2. Edinburgh
  3. Grand Cayman
  4. Hamilton
  5. London
  6. Manchester


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Belfast

Honorarkonsulat
University of Ulster, Belfast Campus, 2-24 York Street, Zi.Nr. BC-07-114, BT15 1AP, Belfast


Leitung:
HEENAN Deirdre | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Nordirland

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Fr 15.00 - 16.00    


Edinburgh

Honorarkonsulat
15 Old Fishmarket Close, Edinburgh, EH1 1AE


Leitung:
CREPAZ Christoph | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Scotland
Anmerkung:
Tel. Erreichbarkeit Montag - Freitag, 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17 Uhr. Termine nach tel. Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Grand Cayman

Honorarkonsulat
Pasadora Place 31 Smith Road George Town, Grand Cayman, Cayman Islands K1-1110 - P.O.Box 1845 GT, United Kingdom


Leitung:
RICHTER Martin | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Cayman Islands
Anmerkung:
Parteienverkehr auch jederzeit nach telefonischer Voranmeldung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 10.00     Di 09.00 - 10.00     Mi 09.00 - 10.00     Do 09.00 - 10.00     Fr 09.00 - 10.00    


Hamilton

Honorarkonsulat
Victoria Place, 31 Victoria Street, Hamilton, HM10


Leitung:
HOSKINS Katarina | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
British Overseas Territory Bermuda
Anmerkung:
Parteienverkehr nach Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


London

Botschaft
18, Belgrave Mews West, London SW1X 8HU

Telefon:
Telefax:
(+44/20) 7344 0292

Leitung:
WRABETZ Bernhard, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Vereinigtes Königreich


London

Kulturforum
28, Rutland Gate, London SW7 1PQ

Telefon:
Telefax:
(+44/20) 7225 0470

Leitung:
DENNHARDT-HERZOG Waltraud, Dr.phil. | Gesandte (kulturelle Angelegenheiten), Direktorin

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 17.00     Di 09.00 - 17.00     Mi 09.00 - 17.00     Do 09.00 - 17.00     Fr 09.00 - 17.00    


Manchester

Honorarkonsulat
3 Hardman Street, Manchester M3 3HF

Telefax:
(+44/161) 934 3743

Leitung:
LÖFFLER Harald, Mag. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
North West, Yorkshire and the Humber
Anmerkung:
Tel. Erreichbarkeit Montag - Freitag, 9.00 - 17.00 Uhr. Termine nach tel. Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland | Delegation des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei der OSZE | Ständige Vertretung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei den Internationalen Organisationen in Wien | Ständige Vertretung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei der IAEA in Wien

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland

Jauresgasse 12, 1030 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 716 13 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 716 13 - 2999
Notruf:
(+43 / 1) 716 13 - 0
Amtsbereich:
Republik Österreich

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00

Delegation des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei der OSZE

Jauresgasse 12, 1030 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 716 13 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 716 13 - 3900

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00

Ständige Vertretung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei den Internationalen Organisationen in Wien

Jauresgasse 12, 1030 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 716 13 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 716 13 - 4900

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 13.00 und 14.30 - 17.30

Ständige Vertretung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei der IAEA in Wien

Jauresgasse 12, 1030 Wien

Telefon:
(+43 / (0)1)) 716 13 - 0
Telefax:
(+43 / (0)1)) 716 13 - 2900


Vertrauensarzt Assoc. Prof. Dr. med.univ Matthias Lechner

Institution:
The Shard (HCA UK)
Straße:
The Shard, 32 St. Thomas Street
Stadt:
London SE1 9B5

Telefon:
(+44/20) 7806 4034 (Sekretariat Samantha Collins)

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Chirurgie, HNO
Sprachkenntnisse:
deutsch, englisch
Anmerkung:
Versicherungen: BUPA, AXA, AVIVA, Aetha, Cigna, Vitality Health

Vertrauensarzt Dr.med. Sebastian WREN, MRCGP DFSRH DOccM

Institution:
The Richmond Doctor - Ärztehaus London
Straße:
3, Cedar Terrace
Stadt:
RICHMOND/LONDON TW9 2JE

Telefon:

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch und Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Andreas LINTL

Kanzlei:
Irwin Mitchell Solicitors
Straße:
40 Holborn Viaduct
Stadt:
London EC1N 2PZ

(+43/1) 512 6050 (Telefon Wien)
Telefax:
(+43/1) 512 86 05

Arbeitsgebiet:
Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Schadenersatzrecht,Familienrecht, Internationales Privatrecht, Englisches Recht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Robert WIEDER

Kanzlei:
Gunnercooke LLP
Straße:
1 Cornhill
Stadt:
London EC3V 3ND


Arbeitsgebiet:
Unternehmensrecht, Finanzrecht, Mergers u. Acquisitions, Börsenrecht, Gesellschaftsrecht, Joint Ventures, Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren, Privatvermögen
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    London
  • Ländercode
    GB
  • Sprache
    Englisch
  • Währung
    1 Pfund Sterling (GBP) = 100 Pence
  • Zeitunterschied zu MEZ
    -1 h
  • Elektrischer Strom
    230 Volt, Stecker mit drei Kontaktstiften (Zwischenstecker notwendig)

 

Auslandsservice

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