Zuwendungsantrag

Sowohl die Abteilung VI der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als auch die Landestierschutzbeauftragte haben einen Etat, aus dem Projekte im Tierschutzbereich gefördert werden können.

Beispielsweise wurde aus diesem Etat ein Fahrzeug für die Berliner Tiertafel finanziert, um auch die Versorgung von Tieren bedürftiger Menschen in anderen Bezirken zu verstetigen.

Wenn Sie Förderungsbitten für abgrenzbare Projekte mit Tierschutzbezug haben, wenden Sie sich bitte an die Landestierschutzbeauftragte.

Leitfaden für die Beantragung von Zuwendungen der LTB-Stabsstelle (aus Mitteln des Landes Berlin), Stand 31.8.2022

Hinweis:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendungsförderung durch die LTB und wird auch durch den vorliegenden nur zu Informationszwecken dienenden Leitfaden nicht begründet.

  • I. Möglichkeit finanzieller Zuwendungen für tierschützende Vorhaben

    Das Berliner Abgeordnetenhaus stellt der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten im Haushalt ein Budget zur Förderung des Tierschutzes zur Verfügung. Mit diesem Budget kann die LTB Projekte Dritter, die in Einklang mit den Tierschutzzielen der LTB stehen und daher von ihr für grundsätzlich förderungswürdig befunden werden, durch finanzielle Zuwendungen unterstützen. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass an der Erfüllung des angestrebten Zwecks ein erhebliches Interesse des Landes Berlin im Bereich der Tierschutzförderung besteht und dass die Erfüllung ohne die Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang erreicht werden kann (sog. „Fehlbedarfsfinanzierung“). Dabei darf die LTB grundsätzlich nur klar abgegrenzte Einzelprojekte fördern. Eine institutionelle Förderung ist haushaltsrechtlich ausgeschlossen.
    Ob ein bestimmtes Projekt grundsätzlich als förderungswürdig im Sinne der LTB-Ziele eingestuft wird, sollte durch eine erste Kontaktaufnahme mit der Stabsstelle geklärt werden, bevor ein Zuwendungsantrag gestellt wird (Tierschutzbeauftragte@senumvk.berlin.de).

  • II. Was ist der effizienteste Ablauf?

    Da es sich bei der Förderung durch Zuwendungen aus LTB-Mitteln um öffentliche Gelder handelt, gelten strenge haushaltsrechtliche Anforderungen für die zuwendungsrechtliche Prüfung, Auszahlung, Verwendungsnachweise sowie für die Kontrolle des Erfolgs des geförderten Projekts. Soweit ein Antrag nicht vollständig ist, weil er zum Beispiel keine ausführliche und detaillierte Vorhabenbeschreibung oder einen unzureichenden Finanzierungsplan enthält, kann eine tierschutzfachliche und zuwendungsrechtliche Prüfung der Förderfähigkeit nicht erfolgen. Im Falle einer Mittelfehlverwendung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichterreichung des Zuwendungszwecks müssen gewährte Zuwendungen aus haushaltsrechtlichen Gründen zurückgefordert werden.

  • III. Was sind die Voraussetzungen einer Zuwendungsförderung?

    Die Voraussetzungen einer Zuwendungsförderung sind:

    • verfügbare Haushaltsmittel seitens der LTB und positives Förderungsvotum durch LTB
    • der Zuwendungsempfänger kann die nötigen Mittel nicht auf andere Art aufbringen (bspw. Eigenmittel, Bürgschaften, Garantien)
    • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Antragstellenden
    • gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme
    • Projekt wurde noch nicht begonnen
    • Einwilligung der Veröffentlichung von Antragstellendem und Projekttitel im Internet
    • Erklärung gemäß §3 Abs. 1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV)
    • Erklärung, dass die Daten des Antragstellenden in der Transparenzdatenbank aktuell sind.

    Weiterhin gelten folgende allgemeine haushaltsrechtliche Grundsätze:

    • Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit: Der Zuwendungsempfangende muss das erforderliche Ergebnis mit dem geringstmöglichen Einsatz öffentlicher Gelder erzielen. Alle aufzuwendenden Mittel sind sparsam zu bewirtschaften, d.h. ihre Verwendung ist auf das zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe unumgängliche Maß zu beschränken (Pflicht zur Einholung von mindestens drei Kostenvoranschlägen bei der Beschaffung von beweglichen Sachen mit einem Wert von über 410 Euro (inkl. Mwst)).
    • Bruttoprinzip: Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander im Finanzierungsplan anzugeben. Ein Vorabzug von Ausgaben bei den Einnahmen ist grundsätzlich verboten.
    • Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit: Alle Einnahmen und alle Ausgaben sind in einem Finanzierungsplan anzugeben. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist die Rechnungslegung durchzuführen.
    • Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltes: Der Zuwendungsbescheid wird immer nur maximal für ein Haushaltsjahr erteilt. Alle Ein- und Ausgaben sind in diesem Zeitraum vorzunehmen und nachzuweisen.
    • Besserstellungsverbot: Werden aus Zuwendungen der öffentlichen Hand Personalausgaben geleistet, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten finanziell nicht besserstellen als vergleichbare Dienstkräfte im Land Berlin (Nr. 1.3 Anlage 2 § 44).
  • IV. Welche Dokumente müssen eingereicht werden?

    1. Antrag
    Das aktuelle Muster-Antragsformular wird durch die ziz GmbH als ausfüllbare Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Es fragt alle nötigen Rahmendaten ab (v.a. Zuwendungsart, Finanzierungsart, Zuwendungszweck, Registrierungs-Nr. bei der Transparenzdatenbank Berlin 1, Kontodaten, Kontaktdaten, nötige Erklärungen, Finanzierungsplan aufgeschlüsselt in Personal- und Sachkosten sowie Eigenmittel, zu erwartende Einnahmen und Fehlbedarf. Dies ist die Grundlage der zuwendungsrechtlichen Prüfung der Förderungsfähigkeit.

    Kostenfreie Online-Registrierung unter: https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/transparenz/transparenzdatenbank/index.cfm?dateiname=registrierung_tdb.cfm&anwender_id=5&&cfide=0.298382115463&login=transparenz.

    2. Vorhabenbeschreibung

    Zusätzlich zum ausgefüllten Muster-Antragsformular ist die Erstellung einer individuellen Vorhabenbeschreibung erforderlich, die die Grundlage der tierschutzfachlichen Prüfung der Förderungsfähigkeit durch die LTB bildet. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:
    • Allgemeine kurze Vorstellung der antragstellenden Institution mit ihren Tätigkeitsfeldern, übergeordneten Zielen und Expertise.
    • (chronologische) Darstellung des konkreten Projektvorhabens (evtl. in Teilschritten) unter Angabe der Ausgangssituation und der angestrebten Projektziele; Hilfreiche Fragen sind dabei: Was soll wie mit welchem Zweck für wen erreicht werden? Wie wird der Tierschutz dabei konkret in/für Berlin verbessert (der Berlinbezug ist unerlässlich für die Förderfähigkeit!)? Wer ist die Zielgruppe, für wen ergibt sich ein unmittelbarer Nutzen (evtl. kurz-/mittel-/langfristig)?
    • Baut das Projektvorhaben auf einem anderen auf bzw. ist es eingebettet in ein größeres Ziel? Bitte erläutern bzw. den Zusammenhang aus Tierschutzsicht darstellen.
    • Was passiert mit Erreichen des Projektzieles? Gibt es eine nachhaltige Nutzungsmöglichkeit/Fortführung?
  • V. Pflichten des Zuwendungsempfängers

    Der Zuwendungsempfänger unterliegt Dokumentations- und Mitteilungspflichten, die im Einzelnen in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) geregelt werden. Diese Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Sie umfassen u.a. Änderungen der Ausgaben, des Verwendungszwecks, der Nichterreichung des Verwendungszwecks, Nichtverbrauch ausgezahlter Zuwendungen innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung, etc.
    Zudem ist die (möglichst kostensparende) Verwendung der Mittel in einem Sachbericht und anhand von Zahlen mit Originalbelegen nachzuweisen. Werden zugewendete Mittel nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet, müssen diese vom Zuwendungsgebenden zurückgefordert werden.
    Schließlich hat eine Erfolgskontrolle anhand je nach Förderart und konkretem Projekt im Vorhinein festgelegter geeigneter Nachweise zu erfolgen.